AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Q.met GmbH
Anbieter:
Q.met GmbH, Hagenauer Straße 1a, 65203 Wiesbaden
Geschäftsführer: Norman Gabler, Dominik Jung
Amtsgericht Wiesbaden, HRB 31990
USt-IdNr.: DE212441998
Tel.: +49 611 89052-0 · Fax: +49 611 89052-62
E-Mail: info@qmet.de · Web: www.qmet.de
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Q.met GmbH. Sie richten sich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Teil C (entgeltliche Veröffentlichung von Fremdbeiträgen) gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern. Für den Dienst MeteoRisk und für die Q.met App gelten gesonderte Regelwerke vorrangig.
Inhalt
Teil A — Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–12)
Teil B — Wetterdaten, Apps, APIs, Abonnements (§§ 13–17)
Teil C — Entgeltliche Veröffentlichung von Fremdbeiträgen, Partner Content (§§ 18–32, nur Unternehmer)
Teil D — Gemeinsame Schlussbestimmungen (§§ 33–35)
Teil A — Allgemeine Bestimmungen
Teil A gilt für alle Leistungen des Anbieters.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Aufbau dieser AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Q.met GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder „Q.met“) und dem Kunden für alle vom Anbieter angebotenen Leistungen, insbesondere Wetterdaten und Wetterinformationsdienste, Websites, Applikationen (Apps), Programmierschnittstellen (APIs), Abonnements sowie die entgeltliche Veröffentlichung von Fremdbeiträgen nach Teil C.
1.2 Diese AGB sind wie folgt aufgebaut: Teil A enthält die für alle Leistungen geltenden allgemeinen Bestimmungen. Teil B enthält die besonderen Bestimmungen für Wetterdaten, Apps, APIs und Abonnements. Teil C enthält die besonderen Bestimmungen für die entgeltliche Veröffentlichung von Fremdbeiträgen (Partner Content) und gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern. Teil D enthält die gemeinsamen Schlussbestimmungen.
1.3 Widersprechen sich Bestimmungen der Teile A, B oder C, so gehen die besonderen Bestimmungen der Teile B und C den allgemeinen Bestimmungen des Teils A vor. Individuell in Textform getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB insgesamt vor.
1.4 Für einzelne Dienste des Anbieters gelten gesonderte, eigenständige Regelwerke, die diesen AGB vorgehen. Dies gilt derzeit für den Dienst „MeteoRisk“ (www.meteorisk.de) und für die Q.met App. Soweit ein solches gesondertes Regelwerk einen Sachverhalt nicht regelt, gelten diese AGB ergänzend.
1.5 Der Kunde kann diese AGB jederzeit unter www.qmet.de/agb abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern oder ausdrucken. Bei Verträgen mit Verbrauchern wird dem Verbraucher der Vertragstext einschließlich dieser AGB nach Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
1.6 Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen ausschließlich der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
§ 2 Vertragspartner, Verbraucher und Unternehmer
2.1 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.2 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies im Wortlaut ausdrücklich gekennzeichnet; im Übrigen gelten die Bestimmungen für beide Gruppen. Die Leistungen nach Teil C werden ausschließlich gegenüber Unternehmern erbracht.
2.3 Gegenüber Unternehmern gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
2.4 Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Aufträge und Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden, der Unternehmer ist, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Leistungen des Anbieters auf Websites, in Apps, in Preislisten, Mediadaten oder Konditionsübersichten stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.
3.2 Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den vorgesehenen Bestell- oder Beauftragungsvorgang abschließt. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform, spätestens jedoch mit der Bereitstellung der Leistung zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist. Für Teil C gilt abweichend § 22.
3.3 Bei individuell vereinbarten Verträgen kommt der Vertrag mit beiderseitiger Unterzeichnung oder mit der Annahme des Angebots des Anbieters in Textform zustande.
3.4 Soweit für die Inanspruchnahme einer Leistung eine Registrierung erforderlich ist, hat der Kunde die dabei erhobenen Angaben vollständig und richtig zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Preise, Zahlung, Verzug
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen oder die individuell in Textform vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden die Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Online-Zahlungen werden über Zahlungsdienstleister abgewickelt, insbesondere Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.) und PayPal. Der Anbieter erhebt und speichert keine vollständigen Zahlungsdaten wie Kreditkartendaten, sondern erhält lediglich eine Benachrichtigung über den Zahlungsvorgang. Informationen zu den jeweils akzeptierten Zahlungsarten werden im Bestellvorgang bereitgestellt.
4.3 Autorisiert der Kunde bei PayPal eine Funktion, die zukünftige Zahlungen ermöglicht, so berechtigt dies den Anbieter, Zahlungen für zukünftige Käufe oder wiederkehrende Raten automatisch abzuwickeln. Diese Berechtigung kann der Kunde jederzeit durch Mitteilung an den Anbieter oder durch Änderung seiner Einstellungen bei PayPal widerrufen.
4.4 Individuell vereinbarte Verträge werden auf dem Postweg oder auf Wunsch per E-Mail abgerechnet. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.5 Schlägt eine Zahlung fehl oder wird sie vom Zahlungsdienstleister abgelehnt, ist der Anbieter nicht zur Leistung verpflichtet. Kosten und Gebühren, die durch eine vom Kunden zu vertretende fehlgeschlagene, verweigerte oder zurückgebuchte Zahlung entstehen, hat der Kunde zu tragen.
4.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsvorschriften. Ist der Kunde Unternehmer, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen; die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt jeweils vorbehalten.
4.7 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
5.1 Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu. Unternehmern steht ein Widerrufsrecht nicht zu.
5.2 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Q.met GmbH, Hagenauer Straße 1a, 65203 Wiesbaden, E-Mail: info@qmet.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
5.3 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Q.met GmbH, Hagenauer Straße 1a, 65203 Wiesbaden, E-Mail: info@qmet.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
— Bestellt am (*) / erhalten am (*) / Auftragsnummer:
— Name des/der Verbraucher(s):
— Anschrift des/der Verbraucher(s):
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
— Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
5.4 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert. Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht ferner, wenn der Anbieter mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.
5.5 Der Anbieter holt die nach § 5.4 erforderliche Zustimmung und Bestätigung im Bestellprozess ein, soweit die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden soll.
§ 6 Mitwirkung des Kunden, Zugangsdaten
6.1 Der Kunde hat die zur Leistungserbringung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Beruhen Leistungsstörungen oder eine fehlende Verwertbarkeit der Leistung auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, hat der Anbieter diese nicht zu vertreten; insoweit bestehen keine Mängel- oder Rückerstattungsansprüche.
6.2 Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Für Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Bei Verdacht eines Missbrauchs hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.
6.3 Der Anbieter ist berechtigt, einen Zugang vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung oder eine Gefährdung der Systemsicherheit bestehen. Der Anbieter wird den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten.
§ 7 Verfügbarkeit, Weiterentwicklung der Leistungen
7.1 Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit seiner Dienste, schuldet diese aber nicht zu 100 %. Planmäßige Wartungsarbeiten sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Internetverbindung und Endgerät des Kunden, Ausfälle von Hosting-, Netz- oder Drittdienstleistern und Ausfälle von Drittdatenquellen, begründen keine Leistungsstörung.
7.2 Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang seiner Dienste weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen oder Datenprodukte zu verändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Leistungsumfang bereits erteilter Aufträge nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei wesentlichen Änderungen zulasten des Kunden wird der Anbieter den Kunden mindestens vier Wochen vorher informieren; der Kunde kann in diesem Fall das betroffene Dauerschuldverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
§ 8 Nutzungsrechte, Schutzrechte
8.1 Sofern nicht anders angegeben, sind alle über die Websites, Apps und Schnittstellen des Anbieters verfügbaren Inhalte Eigentum des Anbieters oder werden von seinen Lizenzgebern bereitgestellt. Alle Urheber-, Datenbank- und sonstigen Schutzrechte an den Inhalten sowie an den zugrunde liegenden Daten und Auswertungsmethoden verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
8.2 Der Kunde darf die Inhalte insoweit nutzen, wie dies für die ordnungsgemäße Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung vorgesehen ist. Er darf die aufgrund eines Vertrags oder Abonnements erzeugten Dokumente für seine eigenen Zwecke verwenden.
8.3 Sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist, sind die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe an Dritte, der Weiterverkauf und die kommerzielle Weiterverwertung der Inhalte sowie die Übertragung von Nutzungsrechten an Daten oder API-Zugängen an Dritte nicht gestattet. Gesetzlich zulässige Nutzungen, insbesondere das Zitatrecht, bleiben unberührt.
8.4 Das automatisierte Abgreifen von Inhalten (Scraping), der Einsatz von Bots, das Reverse Engineering sowie das Umgehen technischer Schutz- oder Zugangsmaßnahmen sind untersagt, soweit gesetzlich zulässige Ausnahmen nicht greifen.
8.5 Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen § 8.3 oder § 8.4 ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
8.6 Nur gegenüber Unternehmern: Verletzt der Kunde die Bestimmungen des § 8.3 oder § 8.4 schuldhaft, so hat er an den Anbieter pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro je Verstoß zu leisten. Weist der Anbieter einen höheren Schaden nach, kann er diesen geltend machen; die Pauschale ist anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Pauschale nicht; insoweit richtet sich der Anspruch nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Mängelansprüche
9.1 Für die Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern über digitale Produkte gelten die §§ 327 ff. BGB.
9.2 Ein Mangel liegt nicht vor, soweit eine Wetterprognose nicht eintrifft oder das Ergebnis einer Auswertung lediglich nicht den Erwartungen des Kunden entspricht; § 14 bleibt unberührt.
9.3 Bei einem berechtigten Mangel hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder wird sie ernsthaft und endgültig verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche richten sich nach § 10.
9.4 Nur gegenüber Unternehmern: Der Kunde hat die Leistung nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel sowie Abweichungen von den bestellten Parametern unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung, in Textform zu rügen; § 377 HGB bleibt unberührt. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
9.5 Nur gegenüber Unternehmern: Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Bereitstellung der Leistung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Unabhängig von der Kundeneigenschaft gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 10 Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ferner haftet der Anbieter unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
10.2 Bei einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
10.4 Nur gegenüber Unternehmern: In den Fällen des § 10.2 ist die Haftung zusätzlich der Höhe nach auf das Zehnfache des jeweiligen Auftragswerts begrenzt, bei Dauerschuldverhältnissen auf das Zehnfache des auf ein Jahr entfallenden Entgelts. Diese betragsmäßige Begrenzung gilt nicht gegenüber Verbrauchern und nicht in den Fällen des § 10.1.
10.5 Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Daten Dritter, die er unverändert weitergibt oder in eine Leistung einfließen lässt, soweit ihm deren Unrichtigkeit nicht bekannt war und auch nicht infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
10.6 Für Inhalte, Funktionsweise oder Rechtmäßigkeit von Werbung Dritter sowie für Inhalte externer Angebote, die über Werbemittel oder Verlinkungen erreichbar sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Verantwortlich ist jeweils der Werbetreibende oder der Betreiber des externen Angebots. Die Verantwortlichkeit des Anbieters für eigene Inhalte bleibt unberührt.
10.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Höhere Gewalt
11.1 Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien den Anbieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Ausfälle von Datenquellen Dritter (z. B. des Deutschen Wetterdienstes), großflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle, Ausfälle von Hosting- oder Netzdienstleistern, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände.
11.2 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hiervon betroffene Aufträge zu kündigen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall entsprechend zu vergüten.
§ 12 Datenschutz, Vertraulichkeit
12.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter www.qmet.de abrufbar ist. Die Datenschutzerklärung wird nicht Bestandteil dieser AGB.
12.2 Übermittelt der Kunde personenbezogene Daten Dritter, sichert er zu, zur Übermittlung und Verarbeitung dieser Daten zum vereinbarten Zweck berechtigt zu sein. Soweit eine Verarbeitung im Auftrag des Kunden erfolgt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
12.3 Der Anbieter speichert Vertragsunterlagen, Auftrags- und Freigabevorgänge sowie die zugehörige Kommunikation zum Zweck der Vertragserfüllung, der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und der Rechtsverteidigung. Im Fall eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens ist der Anbieter berechtigt, diese Unterlagen gegenüber Behörden, Gerichten und beteiligten Dritten offenzulegen.
12.4 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
Teil B — Besondere Bestimmungen für Wetterdaten, Apps, APIs und Abonnements
§ 13 Gegenstand, Datengrundlage
13.1 Gegenstand der Leistungen nach Teil B ist die Bereitstellung meteorologischer Daten, Prognosen, Auswertungen und Darstellungen über Websites, Apps, Schnittstellen (APIs), Dateilieferungen oder sonstige vereinbarte Formate.
13.2 Die bereitgestellten Daten beruhen wesentlich auf Messungen, Beobachtungen und Modelldaten Dritter, insbesondere des Deutschen Wetterdienstes und vergleichbarer staatlicher oder privater Datenquellen, sowie auf eigener fachlicher Auswertung des Anbieters.
13.3 Erhält der Anbieter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Daten Dritter nicht, ist er berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder, wenn die Behinderung länger als sechs Wochen andauert, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall für den nicht erbrachten Teil der Leistung zurückerstattet.
§ 14 Genauigkeit von Prognosen, geschuldete Leistung
14.1 Wetterprognosen sind ihrer Natur nach mit Unsicherheiten behaftet und stellen näherungsweise Aussagen dar. Eine Garantie für das Eintreffen von Prognosen wird nicht übernommen. Eine Gewähr für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder lückenlose räumliche und zeitliche Auflösung der zugrunde liegenden Daten kann nicht übernommen werden.
14.2 Geschuldet ist die fachgerechte Erstellung und Bereitstellung der Daten und Auswertungen nach den anerkannten Regeln der Meteorologie und nach bestem fachlichen Wissen. Ein bestimmtes inhaltliches Ergebnis wird nicht geschuldet.
14.3 Entscheidungen des Kunden auf Grundlage der bereitgestellten Wetterinformationen erfolgen in eigener Verantwortung. Die Daten ersetzen keine rechtliche Beratung und keine amtlichen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes oder anderer zuständiger Stellen.
§ 15 Apps
15.1 Der Download und die Installation von Apps über App-Stores unterliegen zusätzlich den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Store-Betreiber. Diese AGB regeln ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Anbieter.
15.2 Werden Apps unentgeltlich und werbefinanziert bereitgestellt, so erfolgt die Refinanzierung über die Einblendung von Werbung und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten im gesetzlich zulässigen und in der Datenschutzerklärung beschriebenen Umfang. Werbeinhalte werden als solche gekennzeichnet.
15.3 Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken personalisierter Werbung und vor dem Zugriff auf Informationen im Endgerät holt der Anbieter die erforderliche Einwilligung über einen Einwilligungsdialog ein. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anpassen oder widerrufen; ohne Einwilligung wird Werbung weiterhin, jedoch nicht personalisiert angezeigt.
15.4 Der Anbieter stellt Aktualisierungen bedarfsgerecht bereit, insbesondere solche, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind (§ 327f BGB). Der Kunde ist gehalten, angebotene Aktualisierungen in angemessener Zeit zu installieren. Für Mängel, die allein auf einer nicht installierten und dem Kunden mitgeteilten Aktualisierung beruhen, haftet der Anbieter nicht, sofern er auf die Folgen einer Nichtinstallation hingewiesen hat.
15.5 Für die Q.met App gelten die gesonderten AGB für die Q.met App vorrangig (§ 1.4).
§ 16 APIs
16.1 Soweit dem Kunden ein Zugang zu einer Programmierschnittstelle (API) eingeräumt wird, ist jede Nutzung der API auf den vereinbarten Umfang, insbesondere auf die vereinbarten Abrufkontingente, Endpunkte und Nutzungszwecke, beschränkt.
16.2 Der Anbieter ist berechtigt, technische Begrenzungen (z. B. Ratenbegrenzungen) einzusetzen und den Zugang bei einer Überschreitung der vereinbarten Kontingente oder bei einer Beeinträchtigung der Systemstabilität zu beschränken. Über eine dauerhafte Beschränkung wird der Kunde unterrichtet.
16.3 Die Weitergabe von API-Zugangsdaten sowie die Weitergabe oder Weiterveräußerung der über die API bezogenen Daten an Dritte sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform untersagt (§ 8.3).
16.4 Der Anbieter ist berechtigt, Schnittstellen technisch weiterzuentwickeln und Versionen abzukündigen. Er wird die Abkündigung einer Version mindestens drei Monate vorher ankündigen und, soweit zumutbar, eine Nachfolgeversion bereitstellen.
§ 17 Abonnements, Laufzeit, Kündigung
17.1 Bezahlte Abonnements mit fester Laufzeit beginnen am Tag des Zahlungseingangs beim Anbieter und haben die bei Bestellung festgelegte Laufzeit.
17.2 Gegenüber Verbrauchern gilt: Die Erstlaufzeit eines Abonnements beträgt höchstens zwölf Monate. Der Verbraucher kann das Abonnement zum Ende der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Wird nicht gekündigt, verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit; der Verbraucher kann es dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei online abgeschlossenen Abonnements stellt der Anbieter eine Kündigungsmöglichkeit über eine Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB bereit.
17.3 Gegenüber Unternehmern gilt: Abonnements verlängern sich um die jeweilige ursprüngliche Laufzeit, sofern sie nicht mit einer Frist von acht Wochen vor Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden.
17.4 Die Kündigung eines laufenden Abonnements beendet, soweit nicht anders geregelt, die automatische Verlängerung; die bereits begonnene Laufzeit läuft bis zu ihrem Ende weiter.
17.5 Individuell vereinbarte Verträge erfordern im jeweiligen Vertrag vereinbarte Kündigungsbedingungen. Soweit dort nichts vereinbart ist, gilt für unbefristete Verträge eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.
17.6 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei einem erheblichen Verstoß gegen § 8 vor.
Teil C — Besondere Bestimmungen für die entgeltliche Veröffentlichung von Fremdbeiträgen (Partner Content)
Teil C gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 18 Geltung des Teils C, Vorrang, Agenturen
18.1 Teil C regelt die entgeltliche Veröffentlichung von Beiträgen, die nicht aus der Redaktion des Anbieters stammen, auf den vom Anbieter betriebenen Internetpräsenzen. Teile A und D gelten ergänzend; im Widerspruchsfall geht Teil C vor.
18.2 Der Anbieter erbringt diese Leistung ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber, als Unternehmer zu handeln.
18.3 Handelt der Auftraggeber als Agentur, Vermittler oder sonstiger Dienstleister für einen Dritten (nachfolgend „Endkunde“), so ist er Vertragspartner des Anbieters und haftet für die Einhaltung dieser AGB wie für eigenes Handeln. Er sichert zu, gegenüber seinem Endkunden zur Erteilung des Auftrags und zur Abgabe der Zusicherungen nach § 24 berechtigt zu sein.
§ 19 Begriffsbestimmungen
19.1 „Veröffentlichungsmedien“ sind die vom Anbieter betriebenen Internetpräsenzen, insbesondere www.wetter.net und www.wetterbote.de, sowie weitere vom Anbieter betriebene oder verantwortete Internetpräsenzen und deren Unterseiten.
19.2 „Beitrag“ ist der vom Auftraggeber gelieferte oder in seinem Auftrag erstellte Text einschließlich aller Bestandteile, insbesondere Überschriften, Bilder, Grafiken, Videos, Metadaten und Verlinkungen.
19.3 „Zielseite“ ist jede über eine im Beitrag enthaltene Verlinkung unmittelbar erreichbare Internetseite. „Zielangebot“ ist das über die Zielseite und die von ihr aus erreichbaren Seiten beworbene oder bereitgestellte Angebot, einschließlich sämtlicher Weiterleitungen.
19.4 „Standzeit“ ist der Zeitraum, für den ein veröffentlichter Beitrag in den Veröffentlichungsmedien öffentlich abrufbar gehalten wird.
§ 20 Gegenstand des Vertrags, Leistungsbeschreibung
20.1 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Veröffentlichung eines vom Auftraggeber gelieferten Beitrags in einem der Veröffentlichungsmedien für die in § 27 geregelte Standzeit. Der Anbieter erbringt eine Veröffentlichungsleistung; die Erstellung des Beitrags ist nicht Gegenstand des Vertrags, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
20.2 Die Auswahl des Veröffentlichungsmediums, der Rubrik, der Platzierung, der technischen Darstellung sowie der Zeitpunkt der Veröffentlichung innerhalb des vereinbarten Rahmens obliegen dem Anbieter. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, eine bestimmte Rubrik, eine Verlinkung von der Startseite oder eine bestimmte Verweildauer in Übersichtslisten besteht nicht.
20.3 Der Anbieter schuldet die Veröffentlichung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg. Nicht geschuldet und ausdrücklich nicht zugesagt sind insbesondere:
• die Aufnahme des Beitrags oder der enthaltenen Verlinkungen in den Index von Suchmaschinen sowie deren Verbleib dort;
• eine bestimmte Sichtbarkeit, Platzierung oder Bewertung des Beitrags, der Zielseite oder des Zielangebots in Suchmaschinen oder sonstigen Diensten Dritter;
• eine bestimmte Anzahl von Aufrufen, Klicks, Reichweiten, Conversions oder eine bestimmte Entwicklung von Kennzahlen des Auftraggebers;
• eine bestimmte Bewertung des Beitrags oder der Verlinkung durch Betreiber von Suchmaschinen, insbesondere im Hinblick auf deren jeweilige Richtlinien.
20.4 Der Anbieter ist berechtigt, Aufbau, Gestaltung, Technik, Domainstruktur und Rubriken der Veröffentlichungsmedien weiterzuentwickeln. § 27.5 bleibt unberührt.
§ 21 Vertragsschluss, redaktionelle Freigabe
21.1 Preislisten, Konditionsübersichten, Mediadaten und sonstige Darstellungen des Anbieters stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots.
21.2 Der Auftraggeber gibt sein Angebot ab, indem er dem Anbieter den Beitrag vollständig in einem verarbeitbaren Format einschließlich sämtlicher gewünschter Verlinkungen sowie die Angaben nach § 21.3 übermittelt. Mit Übermittlung des Beitrags gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Veröffentlichungsvertrags ab und gibt gleichzeitig die Zusicherungen nach § 24 ab.
21.3 Der Auftraggeber hat mit dem Angebot vollständig und richtig anzugeben: Firma bzw. vollständigen Namen, Rechtsform, Anschrift des Sitzes, Vertretungsberechtigten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sofern vorhanden, eine E-Mail-Adresse für Zustellungen sowie sämtliche im Beitrag enthaltenen Ziel-URLs. Handelt der Auftraggeber für einen Endkunden, ist zusätzlich dessen Firma und Anschrift anzugeben. Angaben, die sich als unrichtig oder unvollständig erweisen, berechtigen den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung nach § 32.3.
21.4 Der Anbieter prüft den Beitrag und die angegebenen Zielseiten redaktionell und rechtlich. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Freigabe des Beitrags in Textform (Auftragsbestätigung) zustande. Eine automatisierte oder allgemeine Eingangsbestätigung, die Zusendung einer Rechnung oder eine Vorschau stellen keine Annahme dar. § 3.2 findet insoweit keine Anwendung.
21.5 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Auftraggebers anzunehmen. Er kann die Freigabe ohne Angabe von Gründen verweigern, insbesondere wenn der Beitrag oder eine Zielseite gegen § 22, § 23 oder § 24 verstößt, wenn der thematische Bezug nach § 22.1 fehlt oder wenn die Veröffentlichung nach Einschätzung des Anbieters seine Reputation, seine redaktionelle Unabhängigkeit oder die Stellung seiner Veröffentlichungsmedien beeinträchtigen könnte. Verweigert der Anbieter die Freigabe, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
21.6 Die redaktionelle Prüfung nach § 21.4 erfolgt im eigenen Interesse des Anbieters. Sie begründet weder eine Prüfungspflicht gegenüber dem Auftraggeber noch eine Beratungsleistung, insbesondere keine rechtliche Prüfung zugunsten des Auftraggebers, und lässt die Zusicherungen nach § 24 sowie die Freistellung nach § 25 unberührt. Aus einer erteilten Freigabe kann der Auftraggeber nicht herleiten, dass Beitrag, Zielseite oder Zielangebot rechtmäßig sind.
§ 22 Anforderungen an den Beitrag, unzulässige Inhalte
22.1 Der Beitrag muss in deutscher Sprache verfasst sein, den anerkannten Regeln der deutschen Sprache entsprechen und einen echten, für den Leser erkennbaren inhaltlichen Bezug zu Wetter, Witterung, Klima oder einem unmittelbar damit verbundenen Thema aufweisen. Ein lediglich vorgeschobener oder konstruierter Bezug genügt nicht.
22.2 Unzulässig sind Beiträge und Verlinkungen, deren Inhalt, Zielseite oder Zielangebot einem der folgenden Bereiche zuzuordnen ist:
• Glücksspiel und Sportwetten in dem in § 23 bestimmten Umfang;
• Erotik, Pornografie, Prostitution, Begleit- und Kontaktdienste;
• alkoholische Getränke, Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter, Kräuter- und Nikotinerzeugnisse sowie Betäubungsmittel, neue psychoaktive Stoffe und Cannabisprodukte, soweit deren Bewerbung gesetzlich beschränkt ist;
• verschreibungspflichtige Arzneimittel, Arzneimittelwerbung außerhalb der Grenzen des Heilmittelwerbegesetzes sowie gesundheitsbezogene Angaben, die nicht nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zugelassen sind;
• Waffen, Munition, Sprengstoffe, Messer sowie deren Zubehör, soweit deren Bewerbung gesetzlich beschränkt ist;
• Finanzdienstleistungen, Kredite, Kapitalanlagen, Kryptowerte und deren Vermittlung, soweit der Anbieter des Zielangebots nicht über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung verfügt, sowie Angebote mit unangemessener Renditewerbung;
• Schneeball- und Pyramidensysteme, Kettenbriefe sowie Geschäftsmodelle mit vergleichbarer Struktur;
• Inhalte, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen oder zu gefährden;
• Inhalte mit diskriminierendem, verfassungsfeindlichem, gewaltverherrlichendem, extremistischem oder volksverhetzendem Charakter;
• irreführende, unwahre oder wissenschaftlich nicht belegbare Aussagen, insbesondere zu Wetter- und Klimazusammenhängen, sowie Desinformation;
• Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte;
• Doping- und Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen Wirkversprechen;
• sonstige Inhalte, deren Verbreitung nach deutschem Recht verboten oder beschränkt ist.
22.3 Unzulässig sind ferner unabhängig vom Themenbereich:
• Verlinkungen auf Seiten, die selbst ganz oder überwiegend der Weiterleitung auf andere, nach § 22.2 oder § 23 unzulässige Angebote dienen;
• Verlinkungen, deren Ziel sich nach der Freigabe ändert oder die auf ein anderes Ziel weitergeleitet werden (§ 24.6);
• Techniken, die dem Anbieter oder Suchmaschinen einen anderen Inhalt anzeigen als dem Nutzer (Cloaking), sowie verdeckte, ausgeblendete oder für den Leser nicht erkennbare Verlinkungen;
• automatisiert oder überwiegend automatisiert erzeugte Texte ohne inhaltliche Substanz sowie Inhalte, die im Wesentlichen aus anderen Quellen übernommen wurden;
• Skripte, Tracking-Pixel, Iframes, aktive Inhalte oder sonstiger ausführbarer Code, soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.
22.4 Der Anbieter kann die Anforderungen nach § 22.2 und § 22.3 in einer Konditionsübersicht oder Mediadatenanlage konkretisieren und erweitern. Für bereits freigegebene Beiträge gilt die zum Zeitpunkt der Freigabe geltende Fassung; § 27.3 und § 27.4 bleiben unberührt.
§ 23 Glücksspiel und Sportwetten
23.1 Der Anbieter veröffentlicht keine Beiträge und setzt keine Verlinkungen mit Bezug zu Glücksspiel oder Sportwetten. Dieser Ausschluss ist umfassend und gilt unabhängig davon, ob der Anbieter des Zielangebots über eine Erlaubnis verfügt.
23.2 Erfasst sind insbesondere Inhalte, Zielseiten und Zielangebote, die sich beziehen auf:
• Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Online-Roulette, Online-Blackjack und vergleichbare Spiele;
• Sportwetten, Pferdewetten, Wetten auf sonstige Ereignisse sowie E-Sport-Wetten;
• Lotterien, Zweitlotterien, Lotterievermittlung, Soziallotterien und Gewinnspiele mit glücksspielähnlichem Charakter;
• Vergleichs-, Bewertungs-, Test-, Bonus-, Rabatt-, Gutschein-, Affiliate- und Erfahrungsportale sowie Ratgeber-, Strategie- und Nachrichtenangebote, die Glücksspiel- oder Wettangebote darstellen, bewerten, empfehlen oder vermitteln;
• Anbieter mit ausschließlich ausländischer Lizenz sowie Anbieter, die nicht in der von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geführten Whitelist erlaubter Veranstalter und Vermittler geführt werden;
• Krypto-Casinos, Social Casinos, Spielgeld- und Demo-Angebote von Glücksspielen, Lootbox- und Skin-Gambling-Angebote sowie Streaming- und Influencer-Angebote mit Glücksspielbezug;
• Software, Zahlungsdienste, Zahlungsumgehungen, Affiliate-Netzwerke und sonstige Dienstleistungen, die erkennbar der Ermöglichung, Vermittlung oder Bewerbung von Glücksspiel- oder Wettangeboten dienen.
23.3 Hintergrund dieses Ausschlusses ist insbesondere das Werbeverbot für unerlaubtes Glücksspiel nach § 5 Abs. 7 des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021), das jede Form der mittelbaren Absatzförderung erfasst und nach § 28a Glücksspielstaatsvertrag 2021 mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro bewehrt ist.
23.4 Verstößt der Auftraggeber gegen § 23, so gelten § 25 (Freistellung), § 27.4 (Entfernung), § 29.3 (kein Erstattungsanspruch) und § 30 (Vertragsstrafe). Der Anbieter ist in diesem Fall zudem berechtigt, sämtliche für denselben Auftraggeber oder Endkunden veröffentlichten Beiträge zu entfernen und die Geschäftsbeziehung insgesamt außerordentlich zu beenden.
§ 24 Zusicherungen und Pflichten des Auftraggebers
24.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass der Beitrag frei von Rechten Dritter ist, die einer Veröffentlichung entgegenstehen, und dass er über sämtliche zur Erfüllung des Vertrags erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere an Texten, Bildern, Grafiken, Videos, Marken und Kennzeichen. Bei Bildmaterial sichert er zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte einschließlich des Rechts zur Online-Nutzung und, soweit erforderlich, über Einwilligungen abgebildeter Personen zu verfügen; die erforderlichen Urheber- und Quellenangaben sind mitzuliefern.
24.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass der Beitrag nicht gegen geltendes Recht verstößt, insbesondere nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht, jugendschutz-, glücksspiel-, heilmittel-, lebensmittel- und datenschutzrechtliche Vorschriften, und dass er den Anforderungen nach § 22 und § 23 entspricht.
24.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass jede im Beitrag enthaltene Zielseite und das dahinterstehende Zielangebot rechtmäßig sind und dass der Betreiber über sämtliche für den Betrieb und die Bewerbung des Zielangebots in Deutschland erforderlichen Erlaubnisse, Lizenzen, Registrierungen und Genehmigungen verfügt. Diese Zusicherung erstreckt sich auf Weiterleitungsziele und auf die von der Zielseite aus unmittelbar erreichbaren Angebote.
24.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass der Beitrag nicht ganz oder überwiegend automatisiert erzeugt wurde, ohne dies dem Anbieter offengelegt zu haben, und dass er inhaltlich zutreffend und nicht irreführend ist.
24.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform zu unterrichten, wenn ihm Umstände bekannt werden, die die Rechtmäßigkeit des Beitrags oder einer Zielseite betreffen, insbesondere behördliche Maßnahmen, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, der Wegfall oder das Ruhen einer Erlaubnis oder eine Änderung des Zielangebots.
24.6 Der Auftraggeber darf Zielseite und Zielangebot nach der Freigabe nicht in einer Weise verändern, umleiten, veräußern oder überlassen, die dazu führt, dass die Verlinkung auf ein nach § 22 oder § 23 unzulässiges Angebot führt. Er hat den Anbieter vor jeder Änderung des Zielangebots, die dessen Rechtscharakter betrifft, in Textform zu unterrichten. Der Anbieter ist berechtigt, Zielseiten jederzeit und ohne Ankündigung erneut zu prüfen.
24.7 Die Zusicherungen nach § 24.1 bis § 24.4 gelten als Garantien im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und gelten bei jeder Auftragserteilung erneut abgegeben. Sie bestehen für die Dauer der Standzeit fort.
§ 25 Freistellung, Kostenerstattung
25.1 Der Auftraggeber stellt den Anbieter, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter wegen der Veröffentlichung des Beitrags, wegen der darin enthaltenen Verlinkungen oder wegen des Zielangebots erhoben werden, und ersetzt dem Anbieter alle hieraus entstehenden Schäden und Kosten. Die Freistellung gilt nicht, soweit die Inanspruchnahme auf einer Verletzung von Pflichten beruht, die der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.
25.2 Erfasst sind insbesondere:
• Ansprüche wegen Verletzung von Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechten, einschließlich Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen;
• Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsverteidigung, insbesondere Rechtsanwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Vollstreckungskosten, jeweils auch über die gesetzlichen Gebühren hinaus, soweit eine entsprechende Vergütungsvereinbarung marktüblich und angemessen ist;
• Kosten der Prüfung und Abwehr von Abmahnungen, Berechtigungsanfragen und einstweiligen Verfügungen;
• Kosten und Gebühren behördlicher und aufsichtsrechtlicher Verfahren, insbesondere Verwaltungsgebühren, Auslagen und Kosten von Untersagungs-, Anhörungs- und Bußgeldverfahren;
• Aufwendungen des Anbieters für die Ermittlung, Bereinigung, Entfernung und Dokumentation betroffener Inhalte, einschließlich Personal- und Beratungsaufwand.
25.3 Soweit gegen den Anbieter eine Geldbuße, ein Ordnungsgeld oder eine vergleichbare Sanktion festgesetzt wird, die auf einem Verstoß des Auftraggebers gegen § 22, § 23 oder § 24 beruht, hat der Auftraggeber dem Anbieter den entsprechenden Betrag zu erstatten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Unwirksamkeit dieser Bestimmung lässt die übrigen Regelungen dieses Paragraphen unberührt.
25.4 Der Anbieter wird den Auftraggeber über eine Inanspruchnahme unverzüglich in Textform unterrichten und ihm Gelegenheit geben, zur Rechtsverteidigung Stellung zu nehmen. Die Führung der Rechtsverteidigung sowie die Entscheidung über Anerkennung, Vergleich, Unterlassungserklärung oder Entfernung von Inhalten obliegen dem Anbieter; er wird die berechtigten Interessen des Auftraggebers dabei angemessen berücksichtigen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet, ein behördliches oder gerichtliches Verfahren zu führen oder Inhalte online zu halten, um Interessen des Auftraggebers zu wahren.
25.5 Der Auftraggeber hat dem Anbieter auf Anforderung einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Rechtsverteidigungs- und Verfahrenskosten zu leisten. Die Anforderung ist zu begründen. Der Vorschuss ist innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang der Anforderung zur Zahlung fällig und nach Abschluss der Angelegenheit abzurechnen.
25.6 Der Auftraggeber hat den Anbieter bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen und Nachweise, namentlich zu Rechten Dritter, Lizenzen und Erlaubnissen, unverzüglich vorzulegen.
25.7 Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen bestehen nach Beendigung des Vertrags und nach Entfernung des Beitrags fort.
§ 26 Kennzeichnung, redaktionelle Gestaltung, Verlinkungen
26.1 Der Anbieter kennzeichnet entgeltlich veröffentlichte Beiträge. Die Kennzeichnung erfolgt in der Regel mit dem Hinweis „Partner Content“. Art, Wortlaut, Platzierung und technische Umsetzung der Kennzeichnung bestimmt der Anbieter unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 5a Abs. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des § 22 des Medienstaatsvertrags. Der Anbieter ist berechtigt, die Kennzeichnung anzupassen, wenn gesetzliche Vorgaben, behördliche Anordnungen oder gerichtliche Entscheidungen dies erfordern. Ein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Kennzeichnung oder auf den Verzicht auf eine Kennzeichnung besteht nicht.
26.2 Der Anbieter kann den Beitrag um einen Hinweis auf die entgeltliche Veröffentlichung, auf Provisionsbeziehungen sowie um redaktionelle Einordnungen ergänzen.
26.3 Der Anbieter ist berechtigt, den Beitrag redaktionell zu bearbeiten, insbesondere Überschriften, Zwischenüberschriften, Bildunterschriften, Metadaten und die Rechtschreibung anzupassen sowie den Beitrag zu kürzen, soweit der Sinngehalt gewahrt bleibt. Inhaltliche Änderungen, die die Aussage des Beitrags verändern, nimmt der Anbieter nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber vor.
26.4 Verlinkungen setzt der Anbieter grundsätzlich ohne einschränkende Link-Attribute. Der Anbieter ist berechtigt, Link-Attribute zu setzen oder zu ändern, wenn gesetzliche Vorgaben, behördliche Anordnungen, gerichtliche Entscheidungen, Richtlinien von Suchmaschinenbetreibern oder der Schutz der Veröffentlichungsmedien dies erfordern. Ein Erstattungsanspruch entsteht hierdurch nicht; § 29.4 bleibt unberührt.
26.5 Die Anzahl der Verlinkungen je Beitrag richtet sich nach der Vereinbarung, im Zweifel nach den Angaben in der Konditionsübersicht des Anbieters. Nicht vereinbarte Verlinkungen kann der Anbieter vor der Veröffentlichung entfernen.
26.6 Der Anbieter ist berechtigt, den Beitrag im Rahmen der üblichen Verbreitung seiner Veröffentlichungsmedien zu bewerben, insbesondere in Übersichtsseiten, Newslettern, Feeds und auf eigenen Profilen in sozialen Netzwerken; eine Pflicht hierzu besteht nicht.
§ 27 Standzeit, nachträgliche Prüfung, Änderung und Entfernung
27.1 Der Anbieter hält den veröffentlichten Beitrag für eine Standzeit von mindestens 24 Monaten ab Veröffentlichung öffentlich abrufbar, sofern nicht individuell eine andere Standzeit vereinbart ist. Der Beitrag unterliegt im Übrigen dem üblichen Lebenszyklus redaktioneller Inhalte; er wird nicht künstlich verkürzt. Nach Ablauf der Standzeit besteht kein Anspruch auf weitere Bereithaltung, jedoch auch keine Pflicht zur Entfernung.
27.2 Der Anbieter ist berechtigt, Beiträge und einzelne Verlinkungen jederzeit erneut zu prüfen, insbesondere Zielseiten und Zielangebote auf Veränderungen. Der Auftraggeber hat auf Anforderung innerhalb von fünf Werktagen die zur Prüfung erforderlichen Nachweise, insbesondere zu Erlaubnissen und Lizenzen, in Textform vorzulegen.
27.3 Der Anbieter ist berechtigt und, soweit rechtlich geboten, verpflichtet, einen veröffentlichten Beitrag ganz oder teilweise zu ändern, einzelne Verlinkungen zu entfernen oder mit Link-Attributen zu versehen, den Beitrag vorübergehend nicht abrufbar zu halten oder ihn vollständig und dauerhaft zu entfernen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
• gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen, Anhörungen, Hinweise oder Aufforderungen einer Aufsichtsbehörde oder gerichtliche Entscheidungen erfordern dies;
• ein Dritter macht eine Rechtsverletzung geltend und die Beanstandung ist nicht offensichtlich unbegründet;
• der Beitrag, eine Zielseite oder ein Zielangebot verstößt gegen § 22 oder § 23 oder eine Zusicherung nach § 24 erweist sich als unrichtig;
• das Zielangebot hat sich nach der Freigabe geändert, die Verlinkung wird weitergeleitet, die Zielseite ist nicht mehr erreichbar oder eine erforderliche Erlaubnis ist entfallen, ruht oder wurde widerrufen;
• der Auftraggeber legt die nach § 27.2 angeforderten Nachweise nicht fristgerecht vor;
• dem Anbieter droht aus der weiteren Bereithaltung ein rechtliches, aufsichtsrechtliches oder wirtschaftliches Risiko, das über das bei Freigabe erkennbare Maß hinausgeht.
27.4 In den Fällen des § 27.3 ist der Anbieter zur Entfernung berechtigt, ohne dem Auftraggeber vorher Gelegenheit zur Stellungnahme oder Nachbesserung geben zu müssen, wenn Eilbedürftigkeit besteht, insbesondere bei behördlichen Fristen, drohenden Ordnungsmitteln oder laufender Verzinsung von Ansprüchen. Der Anbieter wird den Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, in Textform über die Maßnahme und deren Grund unterrichten. Wo dies nach Einschätzung des Anbieters ohne Risiko möglich ist, wird er dem Auftraggeber zuvor Gelegenheit geben, den beanstandeten Umstand innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
27.5 Der Anbieter ist berechtigt, Beiträge im Rahmen technischer Umstellungen, eines Relaunches, einer Änderung der Domain- oder Rubrikstruktur oder einer Einstellung eines Veröffentlichungsmediums zu verschieben, umzuziehen oder unter einer anderen Adresse bereitzustellen. Er wird dabei die Erreichbarkeit des Beitrags durch geeignete Maßnahmen wahren, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Ist eine Fortführung während der Standzeit nicht möglich, gilt § 29.4.
27.6 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Entfernung oder Änderung eines veröffentlichten Beitrags besteht nicht. Der Anbieter kann einem Verlangen des Auftraggebers nach eigenem Ermessen entsprechen; er kann hierfür eine angemessene Aufwandsvergütung verlangen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
27.7 Behördliche oder gerichtliche Maßnahmen, die dem Anbieter die Bereithaltung eines Beitrags untersagen oder erschweren, stehen einem Ereignis höherer Gewalt im Sinne des § 11 gleich.
§ 28 Preise, Zahlung, Vorkasse
28.1 Es gelten die in der jeweils aktuellen Konditionsübersicht des Anbieters ausgewiesenen oder die individuell in Textform vereinbarten Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
28.2 Die Leistung wird ausschließlich gegen Vorkasse erbracht. Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus; die Veröffentlichung erfolgt nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags beim Anbieter und nach Freigabe nach § 21.4. Der Anbieter ist berechtigt, im Einzelfall abweichende Zahlungsbedingungen einzuräumen.
28.3 Erfolgt die Zahlung über einen Zahlungsdienstleister und wird der Zahlungsbetrag nach der Veröffentlichung zurückgebucht, rückbelastet oder im Rahmen eines Käuferschutz- oder Streitfallverfahrens einbehalten, ohne dass dem Auftraggeber ein Erstattungsanspruch nach § 29 zusteht, ist der Anbieter berechtigt, den Beitrag ohne weitere Ankündigung zu entfernen und die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten und Gebühren geltend zu machen.
§ 29 Erstattung und Rückzahlung
29.1 Verweigert der Anbieter die Freigabe nach § 21.5, so kommt kein Vertrag zustande; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
29.2 Wird ein Beitrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht veröffentlicht, insbesondere weil er den Anforderungen nach § 22 oder § 23 nicht entspricht, weil eine Zusicherung nach § 24 unrichtig ist oder weil erforderliche Angaben oder Nachweise nicht beigebracht werden, so kann der Anbieter dem Auftraggeber Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Nimmt der Auftraggeber die Nachbesserung nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist vor, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen Betrag in Höhe von 25 Prozent des Auftragswerts als Aufwandspauschale einzubehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
29.3 Wird ein veröffentlichter Beitrag aus einem der in § 27.3 genannten Gründe geändert, nicht mehr abrufbar gehalten oder entfernt, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts, keine Pflicht zur Ersatzveröffentlichung und kein Anspruch auf Schadensersatz, soweit der Grund dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zuzuordnen ist. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen § 22 oder § 23, bei Unrichtigkeit einer Zusicherung nach § 24 und bei Änderungen des Zielangebots nach § 24.6. Die Leistung des Anbieters gilt in diesem Fall als erbracht.
29.4 Wird ein veröffentlichter Beitrag vor Ablauf der Standzeit aus Gründen entfernt oder dauerhaft nicht mehr abrufbar gehalten, die ausschließlich dem Verantwortungsbereich des Anbieters zuzuordnen sind, insbesondere bei Einstellung eines Veröffentlichungsmediums nach § 27.5, so bietet der Anbieter dem Auftraggeber zunächst eine gleichwertige Ersatzveröffentlichung in einem anderen Veröffentlichungsmedium an. Kommt eine Ersatzveröffentlichung nicht zustande, erstattet der Anbieter das Entgelt zeitanteilig für den nicht erfüllten Teil der Standzeit. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10 und § 31.
29.5 Liegen sowohl Umstände nach § 29.3 als auch nach § 29.4 vor, so ist die Erstattung nach dem jeweiligen Verursachungsbeitrag zu bestimmen.
§ 30 Vertragsstrafe
30.1 Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen § 23 oder gegen § 22.3, indem er eine unzulässige Verlinkung, eine verdeckte Verlinkung oder eine Weiterleitung veranlasst oder eine Zielseite nach der Freigabe entsprechend verändert, so hat er an den Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 Euro für jeden Einzelfall zu zahlen. Bei mehreren betroffenen Verlinkungen innerhalb eines Beitrags liegt ein Einzelfall vor.
30.2 Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch und auf Ansprüche aus § 25 angerechnet. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
30.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 31 Nutzungsrechte am Beitrag
31.1 Der Auftraggeber räumt dem Anbieter an dem Beitrag und an allen seinen Bestandteilen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unterlizenzierbares Recht ein, den Beitrag im Rahmen der Veröffentlichungsmedien und ihrer üblichen Verbreitung zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, umzugestalten, zu übersetzen, in Datenbanken und Archive aufzunehmen und in anderen Ausgabeformen und auf anderen Verbreitungswegen zu nutzen.
31.2 Das Nutzungsrecht besteht über die Standzeit hinaus fort. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, den Beitrag auch nach Entfernung aus dem öffentlichen Abruf zu Dokumentations-, Nachweis- und Archivzwecken vorzuhalten. Der Anbieter ist verpflichtet, den Beitrag zur Erfüllung behördlicher oder gerichtlicher Nachweispflichten aufzubewahren; § 12 bleibt unberührt.
31.3 Eine Pflicht zur Nutzung der eingeräumten Rechte besteht nicht.
31.4 Der Auftraggeber bleibt berechtigt, den Beitrag anderweitig zu nutzen, soweit dies der Veröffentlichung beim Anbieter nicht entgegensteht.
§ 32 Ergänzende Haftungs- und Kündigungsregelungen zu Teil C
32.1 Ergänzend zu § 10 gilt: In den Fällen des § 10.2 ist die Haftung des Anbieters im Rahmen des Teils C der Höhe nach auf das Zweifache des jeweiligen Auftragswerts begrenzt. Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die dem Auftraggeber daraus entstehen, dass ein Beitrag oder eine Verlinkung nach § 27.3 geändert oder entfernt wird, dass ein Link-Attribut nach § 26.4 gesetzt oder geändert wird oder dass Suchmaschinen den Beitrag oder die Verlinkung nicht, nicht mehr oder anders als erwartet bewerten. Kurzzeitige Unterbrechungen der Erreichbarkeit, insbesondere durch Wartung, unterbrechen die Standzeit nicht.
32.2 Ansprüche des Auftraggebers aus Teil C verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des § 10.1 sowie nicht für Ansprüche aus arglistig verschwiegenen Mängeln und in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
32.3 Der Vertrag über die Veröffentlichung eines einzelnen Beitrags endet mit Ablauf der Standzeit; einer Kündigung bedarf es nicht. Die Verpflichtungen aus § 25 und § 31 bestehen fort.
32.4 Umfasst ein Auftrag mehrere Beiträge, so bildet jeder Beitrag einen eigenständigen Veröffentlichungsvertrag; § 21.4 gilt für jeden Beitrag gesondert. Ein Preisnachlass, der für eine Mehrfachbestellung gewährt wurde, entfällt rückwirkend, soweit einzelne Beiträge aus Gründen nach § 29.2 oder § 29.3 nicht veröffentlicht oder entfernt werden und die Voraussetzungen des Nachlasses dadurch nicht mehr erfüllt sind.
32.5 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter liegt im Rahmen des Teils C insbesondere vor bei einem Verstoß gegen § 23, bei unrichtigen Angaben nach § 21.3, bei Unrichtigkeit einer Zusicherung nach § 24, bei nicht fristgerechter Leistung eines Vorschusses nach § 25.5 sowie bei erheblichem Zahlungsverzug. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, sämtliche für denselben Auftraggeber oder denselben Endkunden veröffentlichten Beiträge zu entfernen und künftige Aufträge abzulehnen; § 29.3 gilt entsprechend.
Teil D — Gemeinsame Schlussbestimmungen
§ 33 Streitbeilegung
33.1 Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
33.2 Die von der Europäischen Kommission betriebene Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein Verweis hierauf entfällt. Die E-Mail-Adresse des Anbieters für Beschwerden und Erklärungen lautet: info@qmet.de.
§ 34 Änderungen dieser AGB
34.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund – insbesondere wegen einer geänderten Rechtslage, behördlicher Vorgaben, höchstrichterlicher Rechtsprechung, geänderter Richtlinien von Suchmaschinenbetreibern, technischer Weiterentwicklung der Dienste oder vergleichbarer Umstände – erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
34.2 Über beabsichtigte Änderungen wird der Anbieter Kunden, mit denen ein Dauerschuldverhältnis oder eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen AGB fort; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, das betroffene Dauerschuldverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ordentlich zu kündigen. Dieses Änderungsverfahren gilt nicht für Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Preise.
34.3 Für bereits freigegebene Beiträge nach Teil C gilt die zum Zeitpunkt der Freigabe geltende Fassung dieser AGB. Änderungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen erforderlich sind, gelten auch für bereits veröffentlichte Beiträge.
§ 35 Schlussbestimmungen
35.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, von dieser Rechtswahl unberührt.
35.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist zudem berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
35.3 Erfüllungsort für die Leistungen des Anbieters ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Unternehmer ist.
35.4 Mitteilungen und Erklärungen zwischen den Parteien bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit in diesen AGB oder gesetzlich nichts Strengeres bestimmt ist. Erklärungen des Anbieters gelten dem Kunden als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet worden sind.
35.5 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform ausgeschlossen, soweit der Kunde Unternehmer ist; § 354a HGB bleibt unberührt.
35.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2026